(1) inklusive für den Export
(2) Gefährliche Pestizide umfassen als Mindestanforderung alle Substanzen, die (1) als „Persistent Organic Pollutants (POPs)" in der Stockholm Konvention geführt sind, im Annex III der Rotterdam Konvention bzw. im Mont-real Protokoll geführt sind, (2) von der WHO als 1A oder 1B klassifiziert sind, (3) auf der Liste der „Dirty Dozen" der PAN geführt sind, oder die (4) im UN-GHS als Substanzen mit „Chronic Toxicity" ausgewiesen werden. Zudem spezifisch für den Kakaoanbau solche Pestizide, deren Verwendung für Exportgut in EU-Staaten nicht zugelassen sind. (Weitere Definitionen für Agroforstsysteme u.a. werden in KPIs aufgenommen.)
3) Nach Angaben der FAO ist Entwaldung die Umwandlung von Wald in eine andere Landnutzung oder die langfristige Verringerung der Baumkronenbedeckung unter die 10 %-Schwelle.
(4) Unter verbotener Kinderarbeit wird Kinderarbeit verstanden, wie definiert in den ILO-Konventionen 138 und 182. Unter Kinder in Beschäftigung werden laut ILO formelle oder informelle Arbeit von Personen unter 18 Jahren, im privaten oder öffentlichen Bereich mit oder ohne Bezahlung gezählt. Wenn diese gegen rechtliche Normen verstößt (z.B. Altersbeschränkungen oder Höchstbegrenzung der Arbeitsdauer), fällt sie unter Kinderarbeit.
(5) Mitglieder, die jährlich > 100 t Kakao handeln oder verarbeiten
(6) Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten gemäß der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
(7) Umweltbezogene Sorgfaltspflicht gemäß dem OECD/FAO-Leitfaden für verantwortungsvolle landwirtschaftliche Lieferketten
(8) Fairtrade, Rainforest Alliance, Utz Certified, Bio, z.B. Naturland Fair
(9) Der Begriff "unabhängig verifiziert" wird definiert und mit Kriterien hinterlegt. Die Entscheidung zur Definition und zur Überprüfung der Unternehmensprogramme wird im Vorstand gefällt. Eine daraus resultierende etwaige Änderung der Zielgröße in EZ 11 wird in der Mitgliederversammlung 2024 beschlossen.