Demnach dürfen bestimmte Rohstoffe und Produkte u.a. Kakao und kakaohaltige Produkte nur dann auf dem EU-Markt angeboten werden, wenn sie frei von Entwaldung und Waldschädigung sind und entsprechend den Gesetzen des Herkunftslandes produziert wurden.
Der endgültige Text der Verordnung wird voraussichtlich erst mit der ausstehenden förmlichen Verabschiedung im Europäischen Parlament veröffentlicht werden.
Nach der anschließenden formalen rechtlichen Prüfung und der Übersetzung in die Amtssprachen wird die Verordnung voraussichtlich Mitte 2023 in Kraft treten. Sobald die Verordnung in Kraft ist, haben die Marktteilnehmer und Händler 18 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften umzusetzen”, heißt es auf der Website der Europäischen Kommission.