EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten angenommen

Am 21.12.2022 brachte der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten eine Verordnung auf den Weg, mit der die weltweite Entwaldung verringert werden soll.

Demnach dürfen bestimmte Rohstoffe und Produkte u.a. Kakao und kakaohaltige Produkte nur dann auf dem EU-Markt angeboten werden, wenn sie frei von Entwaldung und Waldschädigung sind und entsprechend den Gesetzen des Herkunftslandes produziert wurden.

Der endgültige Text der Verordnung wird voraussichtlich erst mit der ausstehenden förmlichen Verabschiedung im Europäischen Parlament veröffentlicht werden. 

Nach der anschließenden formalen rechtlichen Prüfung und der Übersetzung in die Amtssprachen wird die Verordnung voraussichtlich Mitte 2023 in Kraft treten. Sobald die Verordnung in Kraft ist, haben die Marktteilnehmer und Händler 18 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften umzusetzen”, heißt es auf der Website der Europäischen Kommission.  

  • Den Wortlaut der im Trilog erzielten Einigung über Entwaldung finden Sie hier.
  • Die Pressemitteilung des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) finden Sie hier.